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Leben in Spanien: Arbeiten in Spanien

Arbeitssuche in Spanien
Arbeiten in Spanien
Nicht alle unserer Kunden kommen nach Spanien, um ihren Ruhestand zu geniessen. Einige Familien wandern aus, bevor sie das Ruhestandsalter erreicht haben. Diese Personen müssen sich natürlich hier in Spanien auf die Arbeitssuche machen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Die rechtlichen Aspekte bezüglich Arbeit in Spanien sind sehr komplex und wir werden hier nur die wichtigsten Punkte erläutern. Zumal, dieses Thema nur eine kleine Gruppe von unseren Kunden betrifft. Sollte Ihnen die Informationen, die wir Ihnen hier geben, nicht ausreichend sein, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen dann weitere Informationen zur Verfügung stellen. Das Spanien Immobilien ABC

Anerkennung ihrer Ausbildung:

Wenn Sie in Spanien, einen reglementierten Beruf ausüben möchten, z.B. als Lehrerin, Rechtsanwalt, Ingenieurin, Psychologe etc., müssen Sie bei den zuständigen Behörden die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses beantragen. Die Behörden haben vier Monate Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten. Wird festgestellt, dass Dauer und Inhalt Ihrer Ausbildung erheblich von der entsprechenden Ausbildung in Spanien abweichen, so kann man von Ihnen verlangen, dass Sie Berufserfahrung nachweisen, an einem Anpassungslehrgang teilnehmen, oder sogar eine Eignungsprüfung ablegen müssen. Allerdings dürfen die Behörden nur eine dieser Zusatzmassnahmen fordern.

Sind Sie Ärztin, Krankenpfleger (der allgemeinen Pflege), Zahnarzt, Hebamme, Tierärztin, Apotheker oder Architektin, wird der Abschluß automatisch anerkannt. Die Abschlüsse für diese Berufe sind auf europäischer Ebene (mit Ausnahme der Architekten) bereits in einem Mindestmass koordiniert.

Das Grundprinzip der Europäischen Union (EU) ist sehr einfach: Wenn Sie in Ihrem Heimatland für Ihren Beruf qualifiziert sind, dürfen Sie ihn auch in allen anderen Mitgliedstaaten ausüben. Für die meisten reglementierten Berufe besteht auf Gemeinschaftsebene ein allgemeines System zur Anerkennung der Qualifikationen.

Arbeiten in Spanien?
Europäische Union

Als Arbeitsloser auf Stellensuche:

Als Arbeitsloser auf Stellensuche, dürfen Sie sich in Spanien "ausreichend lange" aufhalten. Da die entsprechende Frist noch nicht durch Gemeinschaftsbestimmungen der EU festgelegt worden sind, gilt in den meisten Mitgliedstaaten ein Zeitraum von sechs Monaten, auch wenn in einigen Mitgliedstaaten noch ein Zeitraum von drei Monaten gilt.

Auch nach dieser Frist und unabhängig von ihrer Dauer, müssen Sie das Land nicht unbedingt verlassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin ernsthaft auf Stellensuche sind und begründete Aussichten haben, Sie z.B. zu einem Vorstellungsgespräch oder einem Eignungstest eingeladen sind.

Sie können sich in Spanien bei allen Arbeitsämtern und sonstigen Stellenvermittlungen als Arbeitssuchender registrieren lassen und haben Anspruch auf die gleichen Hilfen, wie einheimische Arbeitssuchende. Eine Unterstützung bei der Stellensuche darf nicht von ihrem Wohnsitz abhängig gemacht werden. Das Spanien Immobilien ABC

 
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Als Selbständiger in Spanien:

Selbständige, d.h. nicht abhängig Beschäftigte, haben das Recht eine gewerbliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Union befristet oder unbefristet auszuüben.

Niederlassungsrecht: Als Selbständiger haben Sie ein Niederlassungsrecht, indem Sie den Schwerpunkt Ihrer Geschäfts- bzw. gewerblichen Tätigkeit nach Spanien verlegen bzw. dort neu aufbauen, oder indem Sie in Spanien eine feste Zweigniederlassung errichten. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit unterliegen Sie diesbezüglich den gleichen Vorschriften wie Inländer.

Dienstleistungsfreiheit: Auch ohne sich ständig niederzulassen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Anerkennung Ihrer Eignung als Dienstleistungsanbieter in allen Ländern der Union, sofern Sie die Berufs- und Standesregeln in Ihrem Herkunftsland einhalten. Sie dürfen sich zur Erbringung Ihrer Dienstleistung zu Ihren Kunden in andere Mitgliedstaaten begeben oder diese von Ihrer Niederlassung aus erbringen, ohne dafür ins Ausland zu fahren (z.B. Beratung oder Übermittlung von Studien oder Gutachten per Fax, Post oder Telefon).

Für die Anerkennung Ihrer Ausbildung gelten für Selbständige die gleichen Grundsätze wie für abhängig Beschäftigte.

Bei einigen selbständigen Berufen wie Friseur, Versicherungsvertreter, Kaufmann oder Bauberufe, ist folgendes zu beachten: Wollen Sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, in dem für die Ausübung Ihres Berufs eine besondere Qualifikation erforderlich ist, brauchen Sie lediglich nachzuweisen, dass Sie Ihren Beruf über einen bestimmten Zeitraum hinweg als Selbständiger ausgeübt haben. Dieser Zeitraum wurde auf europäischer Ebene festgelegt und beträgt in den meisten Fällen je nach Beruf 5 bis 6 Jahre.

Wenn Ihr Beruf im Gastland nicht reglementiert ist, müssen Sie Ihren Abschluss nicht extra anerkennen lassen. Dann darf Ihnen die Ausübung des Berufs nicht aus Gründen der Ausbildung oder Qualifikation verweigert werden.

Durch Klicken auf die nebenstehende Grafik, gelangen Sie zu der Internetseite des spanischen Arbeitsamtes - Instituto de Empleo Servicio Público de Empleo Estatal (INEM).

Spanische Arbeitsamt (INEM)